
Nützliches
Hier finden Sie alles Wissenswerte über Transport, Registrierung und Gesetze der Neuweltkameliden. Außerdem stellen wir Ihnen interessante Fachliteratur vor, die jedem Halter und Züchter von Nutzen sind. Gutes Mineralfutter und zuverlässige Shops dürfen natütlich auch nicht fehlen, diese finden Sie am Ende dieser Rubrik.
Informationen zum neuen Tiertransportgesetz
Seit Jänner 2007 regelt die EU-Tiertransportverordnung (EG) Nr. 1/2005 europaweit einheitlich all jene Tiertransporte, die in Zusammenhang mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit bzw. zu kommerziellen Zwecken durchgeführt werden. Diese Verordnung ist grundsätzlich auf alle Wirbeltiertransporte anzuwenden. Jedoch existieren besondere Vorschriften in erster Linie für landwirtschaftliche Nutztiere.
Die Verordnung gilt nicht für den Transport von Tieren, der nicht in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit durchgeführt wird, und nicht für den Transport von Tieren, der unter Anleitung eines Tierarztes unmittelbar in eine bzw. aus einer Tierarztpraxis oder Tierklinik erfolgt. Aber Achtung, Tiertransporte, die von den Bestimmungen der EU-Tiertransportverordnung ausgenommen sind, unterliegen gemäß Tierschutzgesetz dennoch einigen wesentlichen Anforderungen der EU Tiertransportverordnung sinngemäß! Für weitere Informationen darf auf die LFI Broschüre „Tiertransportvorschriften in Österreich“ verwiesen werden.
Befähigungsnachweis / Zulassung als Transportunternehmer
Per EU Verordnung ist ein Befähigungsnachweis nur für Transporte (zu wirtschaftlichem Zweck) über 65 km von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel und Pferden vorgesehen. Neuweltkamele sind nicht aufgelistet und die Bestimmungen bezüglich Befähigungsnachweises treffen nicht zu.
Zu beachten ist aber, dass für Transporte (zu wirtschaftlichem Zweck) von „Wirbeltieren“ - also auch Neuweltkamelen - ab einer Strecke von über 65 km eine „Zulassung als Transportunternehmer“ bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (BH, Amtstierarzt) zu beantragen ist.
Diese Zulassung ist betriebsbezogen, jeweils 5 Jahre gültig und bei Transporten über 65 km mitzuführen.
*Quelle - LARA Lama und Alpaka Register Austria
Lama und Alpaka Registrierung und Kennzeichnung
Gesetzliche Änderung der Tierkennzeichnungs- und Registrierungsverordnung 2009
Für Cameliden-Halter zutreffende Bestimmungen (Auszug):
Definition, § 2 (1) Abs. 15:
Kamele sind die zur Gattung Camelus oder Lama aus der Familie Camelidae, Unterordnung Tylopoda gehörende Tiere (Lamas, Alpakas, Guanakos und Vikunjas sowie Dromedar oder einhöckriges Kamel und Trampeltier oder zweihöckriges Kamel)
Registrierungspflichten für Tierhalter, § 4(3): MELDEFRIST GEÄNDERT gegenüber BGBl. Nr. 291 vom 10.09.2009 !
Die Tierhalter von Kamelen haben Angaben gem. § 8 TSG, insbesondere
Adresse
Rechtsform des Betriebes und
persönliche Daten des Tierhalters (einschließlich, soweit vorhanden, Vereinsregisternummer, Firmenbuchnummer und Kommubikationsdaten),
sowie die Daten zur Tierhaltung nach Anhang 1
innerhalb von sieben Tagen nach Aufnahme der Tierhaltung bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden.
Hier finden Sie ein Meldeformular zum Ausfüllen, bitte senden Sie dies anschließend an die BH:
Bestandsregister als Meldeformular zum Download
Stammdaten sind insbesonders:
LFBIS Nr. (Betriebsnummer gemäß dem Land- und Forstwirtschaftlichen Betriebsinformationssystem)bei landw. Betrieben:
Betriebsadresse
Nachname und Vorname
Geburtsdatum des Tierhalters
Zustelladresse
Telefon
ev. E-Mail-Adresse
zusätzlich ev. Firmenbezeichnung oder Vereinsbezeichnung;
Betriebsdaten: Art der Nutzung (Tätigkeit), Tierbestand der zu erfassenden Tierart(en) zum Erhebungsstichtag
Die Registrierung der Meldungsdaten im VIS (Veterinärinformationssystem) erfolgt durch die Behörde.
Kennzeichnung von Kamelen, § 36:
Kamele sind auf Kosten des Tierhalters vor Ausstellen von amtlichen Zertifikaten (Zeugnissen), im Zuge einer Tierimpfung gegen eine anzeigepflichtige Tierseuche (z.B. Blauzungenkrankheit) oder gegen eine andere Tiererkrankung, die einer veterinärrechtlichen Regelung unterliegt, sowie auf eine behördliche Anordnung hin, mit einem injizierbaren Transponder (Mikrochip) durch einen Tierarzt zu kennzeichnen.
Die Implantation des Transponders ist entweder im Bereich des linken Ohrgrundes oder an der linken Halsseite eine Handbreite vor dem Schulterblatt vorzunehmen.
Bestandsregister, § 19:
Die Führung eines Bestandsregisters ist für Schweine, Schafe und Ziegen vorgeschrieben, nicht jedoch für Kamele.
Anmerkung:
Die Registrier- und Meldepflicht gilt gleichermaßen auch für Equidenbestände (Pferde, Esel) Equiden sind ausnahmslos zu kennzeichnen.
*Quelle - LARA Lama und Alpaka Register Austria
Registrierung von Tieren im LARA -Herdebuch
Neu für unsere Mitglieder ist nun der Einstieg ins Herdebuch von LARA.
Im Herdebuch von LARA werden alle bei LARA registrierten Tiere verwaltet. Jedes bei LARA registrierte Tier erhält ein Zertifikat mit einer LARA-Registriernummer. Im Herdebuch kann der komplette Stammbaum der Tiere abgebildet werden. Zusätzlich dient das Herdebuch auch dem einzelnen Betrieben als Bestandspflegebuch. Hier können zu allen Tieren vertrauliche und öffentliche Informationen und Termine abgespeichert werden. Alle Informationen die ein Betrieb im Herdebuch ablegt können via Excelexport jederzeit exportiert und weiter verarbeitet werden. Das LARA-Herdebuch ist dynamisch aufgebaut und passt sich der Bildschirmgröße automatisch an. Damit ist es auch möglich das Herdebuch am Smartphone zu bearbeiten.
Mit der E-Mail Adresse vom Registrierungsformular erhält das Vereinsmitglied im Herdebuch einen Zugang. Beim Ersteinstieg muss über Passwortwechsel ein neues Passwort angefordert werden. Dieses Passwort muss dann innerhalb von 24 Stunden aktiviert werden.
Züchter von Neuweltkamelen sollten zur besseren Identifikation der von ihnen gezogenen Tiere ein Herdenkürzel nutzen, das dem Tiernamen vorangestellt wird. Dieses Kürzel besteht aus maximal 3 Zeichen (Ziffern, Großbuchstaben, Sonderzeichen). Nach der Erstanmeldung im Herdebuch sollte dieses Kürzel festgelegt werden. Geben Sie dazu die ausgewählte Kombination in das betreffende Feld ein, das Herdebuchsystem prüft, ob es noch frei oder bereits vergeben ist. Wenn es vergeben sein sollte, probieren Sie eine andere Kombination.
Mit diesem Zugang kann nun die Registrierung der Tiere selbst vorgenommen werden:
Tuberkulose bei Neuweltkameliden
Seit 1999 ist Österreich von Rindertuberkulose (M. bovis) amtlich anerkannt frei (2003/467/EG). Seither wurde der Tuberkuloseerreger der Art M. caprae in keinem österreichischen Bestand nachgewiesen.
Die Überwachung des Mykobacterium Tuberculosis-Komplexes (MTBC) unterliegt der Verordnung (EU) 2020/688 in Betrieben von gehaltenen Ziegen, Kameliden und Cerviden.
Zu den Kameliden gehören Kamele, Lamas, Alpakas und Vikunjas.
Zu den Cerviden gehören alle Tiere der Familie der Hirsche, wie u.A. Rotwild, Damwild oder Rehwild, welche von Menschen gehalten werden.
Die Überwachung der Krankheit wurde bisher hauptsächlich im Rahmen der Schlachttier- und Fleischuntersuchung, sowie bei Exporten bzw. Importen von Lebendtieren durchgeführt.
Alle Tierhalter und Tierhalterinnen, welche Ziegen, Kameliden und Cerviden halten und diese im europäischen Raum verbringen wollen, müssen 12 Monate erfolgreich am Programm teilgenommen haben.
Hier noch die Unterlage zum Nachlesen:
Fachliteratur
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LAMAS - Fachzeitschrift
Diese erscheint viermal jährlich mit Fachinformationen und vielen interessanten Themen für Halter und Freunde von Neuweltkameliden.
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Alpakas & Lamas, Begleiter aus der neuen Welt
Alpakas für Wolle und Lamas für tiergestützte Aktivitäten werden gerne als landwirtschaftliche Nutztiere und als Haustiere gehalten.
Fütterung und speziell auch die Gesunderhaltung bzw. die Behandlung von Erkrankungen werden detailliert erklärt. -
Lamas und Alpakas 3. Auflage
Gerhard Rappersberger ist Ingenieur der Landwirtschaft. Er leitet die erste Lamafarm Österreichs und organisiert Lamatrekking-Events.
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Kleine Parasitenkunde, Alpakas und Lamas
Alpakas und Lamas, Kleine Parasitenkunde für Züchter
und Halter von Michael Trah. Dieser kleine Ratgeber
stellt die regional bedeutsamsten Parasiten dar.
Ergänzt durch Literaturangaben und Therapievorschläge
bietet er für Züchter und Halter eine Fülle von Informationen,
die Ihnen helfen sollen, ihre Tiere gesund zu erhalten. -
Zähne und Zahnerkrankungen bei Neuweltkameliden
Fachbuch mit folgenden Inhalten:
Schädel und Gebiss von Lamas und Alpakas, Untersuchung des Gebisses und der MaulhöhleKongenitale Defekte des S, chädels, Erkrankungen der Zähne und der Kiefer, Abnorme Abnutzung von Zähnen, Routineeingriffe bei NWK, Extraktion von Zähnen
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Stallatlas für Lama- und Alpakahalter
Die wichtigsten Informationen kurz und bündig.
Tabellen und Grafiken für Halter, Züchter und Tierärzte. -
Neuweltkameliden
Erfahren Sie in diesem Standardwerk über Neuweltkameliden alles über Haltung und Fütterung der Tiere. Lernen Sie wichtige Zusammenhänge zwischen Anatomie und Verdauung oder Verhalten und dem richtigen Handling. Planen Sie Zucht und Wollproduktion der Tiere zuverlässig und störungsfrei…
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Kameliden Kompendium
Das Standardwerk zum Thema Handling und Training von Lamas und Alpakas. Marty McGee Bennetts Techniken werden Schritt für Schritt erklärt. Themen sind u. a. Halftertraining, Geburt und Aufzucht, medizinische Behandlungen ohne Fixieren des Tieres und vieles mehr. 400 Seiten mit Hunderten von Illustrationen.
Mineralfutter
Mineralleckstein - https://www.powervet.at/ oder direkt bei Karola unter 0043 664 5120619
Mineralfutter von Granat als Pellets oder Granulat - https://www.garant.co.at/lamas-und-alpakas/
Strukturmüsli - https://www.alpakafutter.com/alpakafutter/?p=1
Shop
Alles für Lama und Alpaka - https://shop.schermaschinen.com/
Eine große Auswahl an Zubehör - https://www.alpaka-oase.de/de/
Labore für Kotprobe
Vetmed Uni Wien - https://www.vetmeduni.ac.at/parasitologie
AGES Innsbruck - https://www.ages.at/tier/tiergesundheit
Untersuchungsantrag für die AGES hier zum Download - Untersuchungsantrag